27.9.08

Eine, aus freiem Willen gesetzte Tat

Eine, aus freiem Willen gesetzte Tat, steht niemals für sich alleine!
Denn: Sie ist regelmäßig der/ ein End-Punkt, eines ihr vorausgegangen (Entscheidungs-)Prozesses, an dem das Umfeld in dem er ablief, frühere Erfahrungen, Gefühle, Intuition UND Ratio ihren Anteil hatten.

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