Der folgende Beweis, ist ein philosophisch-rationaler Beweis:
Das/ Ein Absolutes-Nichts in existentieller Hinsicht, ist eine Sonderform des Nichts und ist das absolute, 100%ige Nicht-Vorhandensein von etwas [1].
Etwas also, das absolut, zu 100% NICHT existiert, ist ein Absolutes-Nichts in existentieller Hinsicht!
Dass es den Begriff 'Absolutes-Nichts' gibt - und dass er daher als Begriff existiert - steht außer Frage!
DENN: Anderenfalls könnten wir uns nicht über das Absolute-Nichts Gedanken machen und darüber, miteinander diskutieren.
Bedingt allerdings dadurch, dass die einzige Eigenschaft des Absoluten-Nichts in existentieller Hinsicht darin besteht absolut und zu 100% NICHT zu existieren kann es jenseits der begrifflichen Wirklichkeit nichts geben, auf das die (begriffliche) Definition des Absoluten-Nichts in existentieller Hinsicht passen würde, und das, demzufolge, als Absolutes-Nichts in existentieller Hinsicht klassifiziert werden könnte!
DENN: Sobald etwas IRGENDWO und IRGENDWANN geben ist bzw existiert, ist es nicht mehr absolut und zu 100% NICHT existent und erfüllt somit nicht mehr das Anforderungsprofil, das an ein Absolutes-Nichts in existentieller Hinsicht herangetragen wird.
Und dies bedeutet des Weiteren, dass ein Absolutes-Nichts in existentieller Hinsicht NIEMALS - jenseits seiner begrifflichen Existenz - über eigene Eigenschaften verfügen kann!
DENN: Auch jede einzelne Eigenschaft ist, regelmäßig, etwas Existentes, und kann daher - aufgrund ihrer Existenz - niemals einem Etwas angehören, das sich einzig dadurch auszeichnet absolut und zu 100% NICHT zu sein.
Ergo lässt sich, aus dem bisher Festgestelltem, der folgende, logische Schluss ziehen:
Wo auch immer man sich mit einer Eigenschaft konfrontiert sieht, kann man, mit absoluter und 100%iger Sicherheit, davon ausgehen, dass diese NICHT die/ eine Eigenschaft eines Absoluten-Nichts in existentieller Hinsicht ist!
Quelle:
1.
http://members.chello.at/norbert.plankenauer/wirklichkeit/ontologie/begriffsdefinition-absolutes-nichts.htm
vor 14 Jahren
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