26.8.08

Begriffsdefinition : Offizielle-Sprache, Umgangssprache, Mundart bzw Dialekt und Allgemeiner-Sprachgebrauch

Standardsprache (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Standardsprache) bzw Hoch- oder Schriftsprache.

Ich verwende die Bezeichnung Offizielle-Sprache deshalb (gerne), um das Verbindliche der Standard- bzw Hoch- oder Schriftsprache noch mehr hervor- und herauszuheben.

Standards, finden sich zB auch in der Mundart bzw im Dialekt.
Doch: Mundartliche-Standards werden, in den meisten Fällen, nicht von öffentlicher Seite normiert, und, zu verpflichtenden Sprachstandard auf Ämtern, Schulen oder Universitäten erklärt.

Umgangssprache:

Die Umgangssprache weicht sowohl von der Offiziellen-Sprache als auch von der Mundart bzw vom Dialekt ab, und nimmt somit eine sprachliche Sonderstellung ein.

Im alltäglichen Gebrauch von Sprache, kommt es - ganz selbstverständlich und natürlich - immer wieder zu Abweichungen vom Sprach-Standard (der Offiziellen-Sprache und/ oder der Mundart).

Bleiben diese Abweichungen vereinzelte Phänomene, so werden sie als sprachliche Fehlleistungen eingestuft.
Ganz nach dem Motto: 'Es ist in keinster Weise üblich, Derartiges zu sagen!'

Doch gewinnen Abweichungen an Popularität, und werden von einer größeren Zahl von Personen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit, im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, werden sie selbst, in gewisser Hinsicht, zum Standard (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangssprache)

Mundart bzw Dialekt:

Mundart bzw Dialekt, ist eine, auf eine bestimmte Region beschränkte Sprachvariante (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mundart).

Allgemeiner-Sprachgebrauch:

Der Allgemeine-Sprachgebrauch ist die Gesamtheit all jener Begriffe und Begriffsinhalte, die, allgemein, im jeweiligen Sprachraum verstanden und verwendet werden.

Für den Allgemeinen-Sprachgebrauch, der deutschen Sprache, bedeutet dies:
Ein Begriffsinhalt oder Begriff, der dem Allgemeinen-deutschen-Sprachgebrauch angehört, wird sowohl in Wien, in Thüringen, im Appenzell und in Luxemburg, in Niedersachsen, als auch im tiefsten Bayern, und, im übrigen deutschen Sprachraum, allgemein verwendet und verstanden.

Der Allgemeine-Sprachgebrauch ist etwas Lebendiges: Neue Begriffe und Begriffsinhalte entstehen - und manch andere, geraten in Vergessenheit.

Und ebenen, aufgrund seiner Lebendigkeit, weist der Allgemeine-Sprachgebrauch Begriffe und Begriffsinhalte auf, die (noch) nicht Teil der Offiziellen-Sprache sind.

Im Unterschied jedoch zur Umgangssprache und zur Mundart, werden jene Begriffe und Begriffsinhalte, des Allgemeinen-Sprachgebrauchs, die (noch) nicht Teil der Offiziellen-Sprache sind, in der Regel, im offiziellen Sprach- und Schriftverkehr derart behandelt, als wären sie offiziell.

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